Mietvertrag Haustiere Verbieten
Bisher haben wir nichts von ihm zu hören bekommen.
Mietvertrag haustiere verbieten. Wichtig ist dabei dass nach den erlaubnisfreien tieren namentlich den kleintieren und den sonstigen haustieren wie hund von chihuahua bis dogge und katze unterschieden wird bgh urteil vom 20 03 2013. Das geht gar nicht. Nach einer entscheidung des oberlandesgerichts hamm og hamm wm 1981 seite 53 steht es dem vermieter frei ob er eine tierhaltung duldet und diese entscheidung. Diese klausel ist auch rechtens.
Unter gewissen voraussetzungen können vermieter den mietvertrag aufgrund eines haustieres kündigen. Dazu müssen zwei bedingungen beachtet werden. Eine mietsklausel mit einem pauschalen haustierverbot oder in der steht der mieter verpflichte sich keine hunde und katzen zu halten ist unwirksam. Dabei stellt sich die frage aus welchen gründen der vermieter seine einwilligung verweigern darf.
Eine mietsklausel mit einem pauschalen haustierverbot oder in der steht der mieter verpflichte sich keine hunde und katzen zu halten ist unwirksam. Laut mietvertrag darf ich in meiner wohnung keine kleintiere halten. Dabei ist es in erster linie unerheblich ob es sich um eine zahme hausratte. Die antwort darauf war dass hunde ausschließlich im erdgeschoss erlaubt seien und sie mir nicht die erlaubnis erteilen könnte einen hund anzuschaffen da ich in der 3.
Ist im mietvertrag nichts geregelt kann der vermieter die haltung von haustieren nicht verbieten. Gemäss der rechtsprechung braucht es dazu keinen speziellen grund sondern kann die tierhaltung nach belieben verbieten. Ich habe meiner vermieterin nun eine e mail geschrieben und gefragt ob es in ordnung wäre. Die meisten mietverträge in der schweiz lassen haustiere nur mit einwilligung des vermieters zu.
In meinem mietvertrag sind haustiere nach vereinbarung erlaubt. So kann die anschaffung eines tieres nach dem abschluss eines mietvertrages zum problem werden. Im mietvertrag kann grundsätzlich ein wirksames tierhaltungsverbot vereinbart werden. Kleintiere wie meerschweinchen oder zierfische dürfen vom mieter grundsätzlich auch ohne einwilligung des vermieters gehalten werden soweit sich deren anzahl in üblichen grenzen hält und die tiere in käfigen gehalten werden.
Im mietvertrag steht dass katzen hundehaltung eine zustimmung des vermieters bedürfen und eine schriftliche anfrage haben wir vor 5 tagen bereits an unsere hausverwaltung mit dem vermieter kein tierfreund der über uns wohnt in sein briefkasten eingeworfen. Im mietvertrag ist bezüglich der tierhaltung die klausel üblich dass haustiere nur mit zustimmung des vermieters gehalten werden dürfen. Als mieter müssen sie das verbot einzelner haustiere einhalten.